Hotel Flora, Inhaber Siegfried Schielke, Florastraße 15, 15370 Fredersdorf,
Telefon 033439-830, Fax 033439-83113
Mietvertrag über die Bereitstellung eines Omnibusses (incl. Fahrer), welcher als Ganzes für die im Angebot und in der Auftragsbestätigung aufgeführte Dienstleistung dem Mieter zur Verfügung gestellt wird. Vertraglich verpflichtend sind die Angaben der Auftragsbestätigung, welche vom Mieter sorgfältig zu prüfen ist. Änderungen (z.B. Abfahrtszeiten) sind stets schriftlich zu vereinbaren und nur rechtzeitig vor Fahrtbeginn möglich.
§ 1 Zustandekommen des Mietvertrages
Alle erstellten Angebote sind freibleibend und verpflichten nicht zur Auftragsannahme. Der Mietvertrag entsteht erst mit Eingang der unterschriebenen Auftragserteilung durch den Mieter, sowie der Zusendung der Auftragsbestätigung durch Hotel Flora an den Mieter.
§ 2 Mietzeit, Mietpreis und Nebenkosten
Maßgeblich sind die ausdrücklich vereinbarten Zeit- und Streckenangaben des Mietvertrages. Werden vom Mieter Abfahrtsorte oder Ankunftsorte benannt, übernimmt das Hotel Flora keine Garantie für die tatsächliche Anfahrbarkeit dieser Orte mit den angemieteten Reisebussen. Es werden keine Strecken oder Ziele angefahren, für die verkehrsrechtliche Beschränkungen oder Hindernisse für die entsprechenden Fahrzeuge bestehen. Eine Verlängerung der Mietzeit oder der Strecke ist nur in Absprache mit Hotel Flora zulässig und muss rechtzeitig vereinbart werden.
Der Mietpreis ergibt sich aus den bei Vertragsabschluß mit dem Kunden vereinbarten Termin-, Weg- und Zielangaben, sowie evtl. Sondervereinbarungen. Bei Änderung des Fahrtablaufs durch den Kunden wird das Hotel Flora das Recht zur Anpassung des Entgelts nach billigem Ermessen entsprechend §§ 315, 316 BGB eingeräumt. Nebenkosten und Auslagen wie z. B. Straßengebühren, Kosten für Tunnel- und Fährenbenutzung, sowie Vignetten, Parkgebühren und Einreisegebühren sind nicht im Mietpreis enthalten und werden vom Mieter getragen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Bei Mehrtagesfahrten hat der Kunde dem/den Fahrer/n je ein sauberes Einzelzimmer mit WC/Dusche und Frühstück zu stellen. Die Kosten hierfür sind nicht im Angebotspreis enthalten und werden vom Mieter getragen.
§ 3 Leistungen
Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem Mietvertrag. Das Hotel Flora ist berechtigt, für die Erbringung der geschuldeten Leistung einen Subunternehmer zu beauftragen.
§ 4 Fahrtdurchführung und Mitwirkungspflicht
Eigene Getränke und Lebensmittel dürfen vom Mieter nur in üblicher Art, Größe und Menge mitgeführt und verzehrt werden, wie sie zum persönlichen Bedarf einer Fahrt nötig sind. Alles was das Übliche überschreitet, bedarf der vorherigen Absprache mit dem Busunternehmer. Alle Busse sind Nichtraucherbusse. Das Rauchen in den gesamten Busbereichen ist grundsätzlich strengstens untersagt. Die Fahrgäste haben sich während der Fahrt ordentlich zu verhalten und den Anweisungen des Fahrpersonals folge zu leisten. Alle Busse sind mit Sicherheitsgurten ausgestattet, welche während der Fahrt von den Fahrgästen anzulegen sind. Fahrgäste, die durch Trunkenheit, Störung des Fahrablaufs oder Missachtung der Fahrpersonalanweisungen auffallen, können von der Fahrt ausgeschlossen werden. Der Mieter hat die Pflicht, das Fahrzeug nach jeder Fahrt in einem ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen und haftet für jegliche Verunreinigungen und Beschädigungen im oder am Fahrzeug, die durch ihn oder seine Fahrgäste entstanden sind. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Arbeitszeiten, der StVO und der EWG 561/2006 (Lenk- und Ruhezeiten) sind zu gewährleisten. Bei Leistungsstörungen, insbesondere technische oder durch Verkehr bedingte Verzögerungen, die den Ablauf der Reise beeinträchtigen, hat der Kunde eine Mitwirkungs- und Schadensminderungspflicht. Das Hotel Flora oder beauftragte Unternehmen haften nicht für Schäden – gleich welcher Art- die auf Verspätungen oder Verzögerungen in der Beförderung beruhen. Beanstandungen sind unverzüglich dem Hotel Flora und dem Fahrpersonal zur Kenntnis zu geben. Diese sorgen für Abhilfe, soweit dies möglich ist und im Einzelfall zumutbar ist. Wartezeiten die durch technische oder andere Umstände eintreten können, begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz. Unterlässt der Mieter es schuldhaft einen Mangel aufzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
§ 5 Gepäck
Es wird maximal nur die Gepäckmenge befördert, die vom Umfang her in den Kofferraum oder in die Handgepäckablage im Bus passt. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind dies 1 Koffer oder Tasche je Reisegast zzgl. Handgepäck. Sportgeräte, Musikinstrumente, Proviantkisten oder sonstige sperrige oder schwere Gepäckstücke werden nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung durch das Hotel Flora befördert. Leicht entzündliche, explodierende und sonstige gefährdende Stoffe und Gegenstände sind grundsätzlich von der Beförderung ausgeschlossen.
§ 6 Zahlung
Soweit nicht anders im Mietvertrag vereinbart, ist das gesamte Beförderungsentgelt 14 Tage vor Fahrtantritt fällig. Nach Vereinbarung ist eine Barzahlung vor Fahrtantritt am Bus möglich. Das Hotel Flora oder die vom Ihr beauftragten Unternehmen sind berechtigt, die Beförderung zu verweigern, wenn der Fahrpreis nicht entrichtet worden ist.
§ 7 Rücktritt
Der Kunde kann jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder treten die zu befördernden Personen die Fahrt nicht an, so ist das Hotel Flora berechtigt, Schadensersatz in Höhe von der folgenden Pauschalisierung gegenüber dem Mieter zu erheben:
Rücktritt ab Datum Auftragsbestätigung bis zu 30 Tage vor Fahrtantritt: 10 % vom Mietpreis
Rücktritt ab 29 Tage bis zu 10 Tage vor Fahrtantritt: 50 % vom Mietpreis
Rücktritt ab 9 Tage bis zu 3 Tag vor Fahrtantritt: 70 % vom Mietpreis
Rücktritt ab 2 Tage vor oder Nichtantritt der Fahrt: 90 % vom Mietpreis
Dem Kunden ist es freigestellt, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen, wie auch die Uwe Kubsch GmbH einen höheren Schaden nachweisen darf.
§ 8 Haftung
Für Sachschäden haftet das Hotel Flora bis max. 1.000,00 € je Fahrgast, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Für Verlust von Gepäckstücken besteht keine Haftung. Wenn der Mieter offensichtliche Mängel nicht binnen zwei Wochen nach Fahrtende dem Hotel Flora schriftlich anzeigt, verfallen seine diesbezüglichen Ansprüche.
Die Gewährleistungsansprüche des Kunden (auch Kaufleute) aus diesem Vertrag verjähren spätestens sechs Monate nach Fahrtende, wenn sie nicht innerhalb dieser Frist bei Gericht schriftlich geltend gemacht werden.
§ 9 Abtretungs- und Aufrechnungsverbot
Die Abtretung der gegeneinander bestehenden Ansprüche ist ausgeschlossen. Der Mieter darf mit Gegenforderungen nur aufrechnen, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 10 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Mieter ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Eine Gewähr für die vom Hotel Flora erteilten Informationen wird nicht übernommen.
§ 11 Sonstiges
Die Änderung und Ergänzung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen, auch die mündlichen Vereinbarungen über die Aufhebung der Schriftform sind nichtig. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht, Gerichtsstand ist Sitz des Hotels Flora.
Stand: 01.12.2010 |